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Autoversicherung – so viel Konkurrenz, so viele Tarife

Als Autoversicherung bezeichnet man laienhaft verschiedene Versicherungen, die für ein Fahrzeug abgeschlossen werden. Die wohl wichtigste Teilversicherung im Bereich der Autoversicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist in Deutschland eine Pflichtversicherung und muss für alle zugelassenen Fahrzeuge vorgewiesen werden. Wird die Versicherung nicht abgeschlossen bzw. werden die Beiträge hierfür nicht pünktlich bezahlt, droht die Stilllegung des Fahrzeuges seitens der Zulassungsstelle.

Die Autoversicherung kann aber weiterhin mit der Voll- oder Teilkaskoversicherung erweitert werden. Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung, die lediglich die Schäden des Unfallgegners übernimmt, trägt die Kaskoversicherung auch selbstverschuldete Unfälle (Vollkasko) bzw. die Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch einen Wildunfall entstanden sind (Teilkasko).

Vielfach wird von den Versicherungsgesellschaften weiterhin angeboten, die Autoversicherung durch den Abschluss einer Insassenversicherung zu erweitern. Hierbei sind die Insassen bei einem Unfall bis zu einer bestimmten Versicherungshöhe (Bsp. 100.000 Euro) versichert, die entstandenen Schäden werden so ersetzt. Die Insassenversicherung wird häufig als Pauschalversicherung angeboten und bezieht sich daher nicht auf die genaue Anzahl der im Auto mitgeführten Personen.

Im Rahmen der Autoversicherung besteht letztendlich auch die Möglichkeit, Schutzbriefleistungen in die Versicherung einzuschließen. Dieser Schutzbrief ist vor allem dann wichtig, wenn das Auto in Folge eines Unfalls oder eines Defekts abgeschleppt werden muss. Die Schutzbriefleistungen umfassen hier das Abschleppen des Autos, ggf. die notwendige Bergung sowie den Transport zu einer Fachwerkstatt. In einigen Fällen sind sogar noch die Übernachtungskosten in den Schutzbriefleistungen enthalten, sollte der Wagen nicht binnen weniger Stunden wieder fahrtüchtig gemacht werden können. Zu beachten ist hierbei, dass die Schutzbriefleistungen nur bei einigen Versicherern auch für das Ausland gelten, in allen anderen Fällen wird Versicherungsschutz nur im Inland gewährt.