Der Diskontsatz
Der Diskont bezeichnet den Vorwegabzug von Zinsen auf einen Geldbetrag, der erst zu einem späteren Termin fällig wird. So konnte zum Beispiel der Besitzer eines Wechsels den Wechsel bei einer Bank diskontieren lassen. Das heißt, er hat die Forderung aus dem Wechsel vor der eigentlichen Fälligkeit an eine Bank verkauft, die dann den fälligen Betrag unter Abzug des Diskonts ausgezahlt hat. Gleiches gilt, wenn eine Bank einen Wechsel vor seiner Fälligkeit einlösen will, das konnte sie unter dem Vorwegabzug von Zinsen bei der Bundesbank tun, die dann den fälligen Betrag auszahlt und den Diskont dabei abzieht. Den jeweiligen Diskontsatz hat die Bundesbank festgelegt.
Vor der Einführung des Euros war der Diskontsatz so etwas wie der heutige Leitzinssatz. Über die Höhe des Diskontsatzes hat die Bundesbank Einfluss auf die Zinsentwicklung und die Inflationsrate in der Bundesrepublik Deutschland genommen. In Zeiten schwacher Konjunktur und geringer Nachfrage nach Krediten wurde mithilfe eines niedrigen Diskontsatzes eine höhere Kreditnachfrage gefördert, steigende Diskontsätze hingegen sorgten in konjunkturstarken Zeiten und bei steigender Inflationsgefahr für einen Rückgang der Nachfrage nach Krediten.
Vor 1999 war der Diskontsatz in Deutschland der Basiszinssatz, dessen Höhe die Bundesbank festgelegt hat. Seit es die Europäische Zentralbank gibt, die für die Geldpolitik in ganz Europa verantwortlich zeichnet, wurde das Diskontgeschäft eingestellt. Über die Europäische Zentralbank wird stattdessen der Leitzins festgelegt, der die Geldpolitik in ganz Europa bestimmt.
