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Factoring

Beim Factoring handelt es sich um eine Dienstleistung im Finanzbereich zur kurzfristigen Umsatzfinanzierung. Dabei erwirbt der Factor die Forderung seiner Factoring-Kunden gegenüber dessen Schuldner. Der Factor zahlt dem Factoring-Kunden als Gegenleistung den Forderungskaufpreis, welcher dem tatsächlichen Forderungsbetrag abzüglich eines Diskonts entspricht. Der Diskont deckt die Leistungen des Factors (z. B. Debitorenmanagement) ab. Zur Absicherung des Veritätsrisikos (rechtlicher Bestand der Forderung) behält der Factor einen Teil des Kaufpreises auf einem so genannten Sperrkonto ein, bis die Forderung durch den Schuldner vollständig ausgeglichen ist.

Beim Factoring kann nach Leistungsumfang und nach der Art der Forderungsabtretung unterschieden werden.

Factoring nach Leistungsumfang

Es besteht die Möglichkeit des echten und des unechten Factorings. Beim echten Factoring übernimmt der Factor neben dem Veritätsrisiko außerdem auch das Ausfallrisiko (Inkassorisiko). Beim Factoring ohne Übernahme des Ausfallrisikos handelt es sich um unechtes Factoring.

Eine weitere Variante ist das Fälligkeits-Factoring. Der Factoring-Kunde kann die Vorteile der Risikoabsicherung sowie die Entlastung beim Debitorenmanagement nutzen, verzichtet allerdings auf eine sofortige Kaufpreisregulierung.

Das Eigenservice-Factoring ist eine weitere Möglichkeit. Der Factor übernimmt auch hier das Ausfallrisiko, weitere Dienstleistungen schränkt er aber ein. Damit bleibt das Debitorenmanagement beim Factoring-Kunden. Erst nach Beendigung des außergerichtlichen Mahnverfahrens übernimmt der Factor den Forderungseinzug.

Factoring nach Art der Forderungsabtretung

Hier wird zwischen offenem, stillem und halb-offenem Factoring unterschieden. Das offene Factoring ist dadurch charakterisiert, dass der Schuldner über die Forderungsabtretung informiert wird. Zahlungen mit einer schuldbefreienden Wirkung müssen fast ausschließlich an das Factoring-Unternehmen erfolgen. Das Gegenteil zum offenen Factoring ist das stille Factoring. Der Schulder wird über die Forderungsabtretung nicht informiert. Für den Factor besteht das Risiko, dass die Forderung keinen rechtlichen Bestand hat. Aus diesem Grund erfolgt das stille Factoring nur, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Factoring-Kunden ausgezeichnet sind.

Beim halb-offenen Factoring wird dem Schuldner die Forderungsabtretung ebenfalls nicht mitgeteilt. Er erhält allerdings die Mitteilung über die Bankverbindung des Factors. Der Zahlungsrückfluss direkt an den Forderungsinhaber kann damit sichergestellt werden. Zusätzlich besteht hier die Möglichkeit, dass die Schuldner mit Scheck zahlen.

Neben den üblichen Möglichkeiten des Factoring sind auch Sonderformen bekannt. Hierzu zählen das Einzelfactoring (Verkauf von einzelnen Forderungen, das Anwaltsfactoring (Factor ist ein Rechtsanwalt), das Mietfactoring (besondere Form des Einzelfactorings bei Mietausfällen) und das Reserve-Factoring (Factor verpflichtet sich zur Vorfinanzierung von Lieferantenforderungen an den Kunden, wird auch als „umgekehrtes Factoring“ bezeichnet).