Haftpflicht – die gesetzliche Verpflichtung zu Schadenersatz
Unter der Haftpflicht versteht man die Pflicht, einem Dritten Schadenersatz zu leisten, wenn ihm durch das eigene Verhalten oder auch durch Unterlassen ein Schaden entstanden ist. Diese Verpflichtung zur Haftpflicht ist im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, geregelt.
Grundsätzlich kann es im Alltag immer geschehen, dass man einem anderen Menschen einen Schaden zufügt oder aber einen Gegenstand beschädigt. Dies kann beim Autofahren geschehen, aber auch beim Spaziergang oder im Beruf.
In jedem Fall ist der Verursacher des Schadens, egal ob dieser vorsätzlich oder unabsichtlich entstanden ist, zum Ersatz der Sache verpflichtet. Abhängig davon, um welchen Schaden es sich handelt, kann die Haftpflicht schnell zu einer mehreren Tausend Euro betragenden Verpflichtung führen. Nicht selten kann diese Verpflichtung dann zum finanziellen Ruin führen.
Um den Schaden der Haftpflicht gering zu halten, ist die Haftpflichtversicherung daher eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie sollte von allen Menschen, vom Single über die Familie bis hin zum Rentner abgeschlossen werden. Die Deckungssummen einer solchen Versicherung betragen meist mehrere Millionen Euro, so dass auch Schäden an Personen, sofern sie Invalide werden oder Anspruch auf monatliche Rentenzahlungen haben, abgedeckt sind.
Die Haftpflichtversicherung, die umgangssprachlich auch nur kurz als Haftpflicht bezeichnet wird, kann für verschiedene Bereiche genutzt werden. Die am häufigsten verwendete Haftpflicht ist hierbei die private Haftpflichtversicherung, die alle Schäden im privaten Umfeld abdeckt. Aber auch im Beruf kann ein Haftpflichtschaden entstehen, wenn beispielsweise ein Maurer durch das Herunterfallen eines Ziegelsteins ein Auto beschädigt. Für diese Fälle kann die Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Doch nicht nur Menschen, auch Tiere können Schäden anrichten. So kann ein ausschlagendes Pferd einen Zaun beschädigen, ein Hund kann mitunter gar einen Menschen verletzen. Die Tierhalter-Haftpflicht tritt in diesen Fall für die Schäden ein und erstattet die Kosten an den Betroffenen.
