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Nachrangdarlehen

Baufinanzierungsdarlehen werden in der Regel durch die Eintragung einer Grundschuld abgesichert. Die Werthaltigkeit dieser Grundschuld ist natürlich abhängig vom jeweiligen Wert des Objektes, aber auch vom Rang der Grundschuld. So ist es möglich, dass nicht nur eine einzige Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wird, sondern die Banken können mehrere verschiedene Grundpfandrechte in die dritte Abteilung des Grundbuches eintragen. Dabei handelt es sich lediglich um die an erster Stelle eingetragene Grundschuld um ein erstrangiges Darlehen, bei allen übrigen Darlehen spricht man von Nachrangdarlehen, die für die Bank nicht unerhebliche Nachteile mit sich bringen. Somit sind auch die Zinssätze für diese Darlehen meist höher.

Muss die Immobilie später verwertet werden, wird der Verkaufserlös an die verschiedenen Grundschuldgläubiger verteilt. Dabei wird der Erlös nicht zu gleichen Anteilen vergeben, sondern der erstrangige Grundschuldgläubiger erhält, sofern der Verkaufserlös dies zulässt, den gesamten Betrag der eingetragenen Grundschuld. Im Anschluss daran wird der zweite Gläubiger befriedigt, anschließend der dritte und so weiter.

Gerade dann, wenn der Erlös der Immobilie nur einen geringen Wert erzielt hat, müssen nachrangige Gläubiger mit Verlusten rechnen, Gläubiger die an dritter oder vierter Stelle eingetragen sind, gehen sogar das Risiko ein, keinen Ertrag aus der Versteigerung zu erzielen. Um dieses Risiko zu verhindern, lassen sich nachrangige Gläubiger oftmals die frei werdenden Grundschuldteile übertragen. Hierbei spricht man von einer Übertragung der Rückgewähransprüche, die mit dem Schuldner schriftlich vereinbart werden.

Nachrangdarlehen sind daher bei den Banken nicht sehr beliebt. Sie werden oftmals dann aufgenommen, wenn beim Bau einer Immobilie Baukostenüberschreitungen entstanden sind. Da die Risiken der Banken bei nachrangigen Darlehen relativ hoch sind und sie daher nicht unerhebliche Rückstellungen bilden müssen, müssen Kreditnehmer auch hohe Zinsen hierfür bezahlen.

Banken, die Nachrangdarlehen zu den üblichen Konditionen vergeben, sind Bausparkassen und die KfW Bankengruppe. Diese beiden Institute erheben keinen Zinsaufschlag bei Nachrangdarlehen, allerdings muss der Wert des Objektes die Grundschuldeintragung noch ermöglichen.