Berufsunfähigkeit der Nürnberger Versicherung AG
Der Verlust der Arbeitskraft bedeutet für die meisten Menschen auch häufig einen stark reduzierten Lebensstandard. Die gesetzlichen Leistungen im Fall einer dauerhaften Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wurden von der Regierung auf ein Minimum gekürzt.
Der Haupttarif zur Berufsunfähigkeit der Nürnberger ist die IBU – “Nürnberger Investment Berufsunfähigkeitsversicherung”, die in zwei Varianten (Standard und Comfort) angeboten wird. Sie ist weltweit gültig. Die Nürnberger Versicherung zahlt dabei bei einer – ärztlich festgestellten – Berufsunfähigkeit ab sechs Monaten eine monatliche Rente, die unbefristet anerkannt wird. Die Beitragsüberschüsse werden bei diesem Tarif in Investmentfonds angelegt. Dieses Fondsguthaben erhält der Versicherte bei Vertragende als Kapitalzahlung, Anteilscheine oder Rente.
Der höherwertige Comfort-Tarif sichert zusätzlich den Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit ab und zahlt nach einer Umschulung zusätzlich sechs Monatsrenten als „Wiedereingliederungshilfe“.
Das Fondsvermögen kann während der Vertragslaufzeit beliehen werden. Die Versicherung erhebt keine Beitragzuschläge bei einem Berufswechsel während der Laufzeit.
Eine neue Form der Berufsunfähigkeit der Nürnberger ist der Tarif IBU-S, die “Schulunfähigkeitsversicherung”, die für Kinder ab fünf Jahren abgeschlossen werden kann. Sie leistet, wenn das Kind aus gesundheitlichen Gründen länger als sechs Monate keine Schule besuchen kann. Durch das niedrige Eintrittsalter sind hier die Beiträge günstig. Ab einem Kindesalter von 14 Jahren kann die Versicherung in eine separate Nürnberger Berufsunfähigkeit (IBU) umgewandelt werden. Je nach vereinbartem Tarif und Rentenhöhe erfolgt die Umstellung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung. Bei Volljährigkeit können die Schüler die Versicherung übernehmen.
Für Personen, einen Beruf mit schwerer körperlicher Belastung ausüben, wird eine Zusatzversicherung zum Erwerbsausfall angeboten (BAZ). Diese besondere Form der Nürnberger Berufsunfähigkeit leistet, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, drei Stunden täglich zu arbeiten (volle Erwerbsunfähigkeit). Wie die anderen Zusatztarife der Nürnberger Berufsunfähigeit kann die BAZ in Lebens/Rentenversicherungen eingeschlossen werden.
