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NV Unfallversicherung

Die NV-Versicherungsgruppe bietet mit in ihrem Produktsortiment zwei verschiedene Tarife für Unfallversicherungen an: UnfallSpar und UnfallMaxx. Beides sind klassische Risikoversicherungen und beinhalten eine Invaliditätsleistung, monatliche Rente, Genesungsgeld, Krankenhaustagegeld, Übergangsgeld und eines Todesfallsumme. Dazu werden die eher bekannten Zusatzleistungen angeboten. Bergungskosten, kosmetische Operationen (je 5.000 Euro), Progression bei Invalidität, Kostenübernahme für Zahnersatz nach einem Unfall, Kurkostenbeihilfe bis zu 3.000 Euro und Zeckenbiss.

Unterschiede zwischen Tarif UnfallSpar und Tarif UnfallMaxx Der Tarif UnfallMaxx beinhaltet folgende Zusatzleistungen, die in dem anderen Tarif nicht enthalten sind:

Die verbesserte Gliedertaxe. So werden bestimmte Invaliditätsgrade höher bemessen, also bei der herkömmlichen, allgemeinen Gliedertaxe. Dazu zählen:
- Arm oberhalb des Ellenbogens und Arm unterhalb des Ellenbogens (70 % statt 65 % bisher)
- Hand / Handgelenk (70 % statt 55 % )
- Verlust der Stimme. In der normalen Gliedertaxe nicht vorhanden. Bei diesem Anbieter wird sie mit 40 % Invalidität in der Gliedertaxe bedacht.
- Daumen, Zeigefinger und andere Finge sind je um 4-5 % Invalidität erhöht.
- Bein auch je um 5 % erhöht
- Fuß / Fußgelenk sogar um 10 % auf 50 % erhöht
- Zehen um 3 % höher

Weitere Leistungen bei der UnfallMaxx sind:

- Sofortleistung bei schwerer Verletzung (Die Summe der Übergangsleistung)
- Übernahme der Kosten für behinderungsbedingte Aufwendungen bis zu 3000 Euro
- Zahnersatz nach einem Unfall mit Beeinträchtigung des Gesichts
- Bis zu 5.000 Euro pro Jahr und Kind Vollwaisenrente
- Eingeschlossen ist bei der UnfallMaxx die “Versehensklausel”
- Bei Tod des VN wird in der Unfallversicherung für Kinder diese bis zum 18. Lebensjahr der Versichterten Person beitragsfrei gestellt.
- Tauchtypische Gesundheitsschäden
- Tod durch Erfrieren, Ertrinken und Ersticken
- Infektionen durch Insektenstiche, Infektionskrankheiten (wie zum Beispiel Diphterie oder Cholera). Es besteht auch Versicherungsschutz, wenn die Infektionskrankheit vor Vertragsbeginn war. Außerdem muss bei der Infektionskrankheit keine Mindestinvalidität vorliegen.
- Impfschäden sind ebenfalls eingeschlossen
- Geringfügige Unfallfolgen durch Herz- und Kreislaufstörungen und Schlaganfälle sind abgesichert.

Siehe auch: