Organkredite
In erster Linie werden so genannte Organkredite von Banken, Filialen und Finanzdienstleistungsunternehmen sowohl an natürliche als auch juristische Personen vergeben, welche entweder auf personelle oder gesellschaftrechtliche Art und Weise mit der Bank verbunden sind. Dennoch können Organkredite zudem an Organisationen verliehen werden, welche durch eine Beteiligung an Entscheidungen mit dem Finanzdienstleistungsunternehmen oder der Bank verbunden sind. Dementsprechend muss der Antragssteller des Organkredits auf jegliche Art und Weise Einfluss auf bestimmte Entscheidungen des Kreditgebers ausüben.
Konkretisiert wird der Personenkreis des Organkredits in § 15 KWG und umfasst nicht nur Prokuristen, Geschäftleiter oder Aufsichtsratsmitglieder des Kreditinstituts, sondern auch ihre Ehegatten und falls vorhanden Kinder, welche minderjährig sind. Außenstehende Personen hingegen, wie beispielsweise Aktienhändler, müssen einen Mindestanteil von 10 Prozent am Kreditinstitut aufweisen können.
Welche Kriterien müssen für die Vergabe von Organkrediten in Betracht gezogen werden?
Für die Vergabe wird vor allem ein einstimmiger Geschäftsleitungsbeschluss benötigt, um einen möglichen Misbrauch zu verhindern, falls der Entscheider über die Kreditvergabe und der Kreditnehmer eine Person bilden. Zudem können Organkredite nur mit der Zustimmung des Aufsichtsrates vergeben werden, wenn das Volumen des Kredits den Monatsgehalt des Kreditnehmers übersteigt.
Seit einigen Jahren werden Organkredite zusätzlich an Kommanditisten und Gesellschafter einer GmbH oder einer Personengesellschaft vergeben, welche mit mindestens 25 Prozent Anteil am Kreditinstitut wichtige Entscheidungen beeinflussen können. Des Weiteren muss nicht nur die Abstimmung, sondern auch die Zustimmung und der Beschluss vor der Genehmigung und der Gewährung des Organkredits einstimmig gefasst werden. Handelt es sich jedoch um ein Mitarbeiterprogramm, reicht lediglich eine eindeutige Merheit. Sollte die Vergabe des Organkredits jedoch ohne die Erfüllung dieser Kriterien erfolgen, muss er unmittelbar zurückgegeben werden, falls eine nachträgliche Zustimmung des Aufsichtsrates oder Geschäftsleitung nicht erfolgt. Zudem müssen Organkredite mit Eigenkapital hinterlegt werden, falls diese nicht zu marktüblichen Bedingungen gewährt worden sind. In Einzelfällen kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin Grenzen für den Organkredit anordnen.
Welche Vor- und Nachteile weist ein Organkredit auf?
Im Vergleich zu vielen weiteren Formen der Kreditfinanzierung müssen für die Vergabe des Organkredits zahlreiche und spezifische Voraussetzungen vom Antragssteller erfüllt werden. Dennoch ist der Organkredit in seiner Laufzeit und den Kreditsummen sehr flexibel und passt sich dem Antragssteller optimal an.
