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Reisekrankenversicherung

Eutracen.de Versicherungsvergleich am Dezember 21, 2008 – 8:39 pmKeine Kommentare

Der Urlaub soll die schönste Zeit des Jahres werden. Doch auch hier ist eine Krankheit grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Gerade im Ausland ist der Versicherungsschutz der deutschen Krankenversicherung jedoch oft nicht ausreichend, die Kosten für den Arzt, den Zahnarzt oder das Krankenhaus müssten daher selbst bezahlt werden. Gerade bei Reisen außerhalb der europäischen Union (USA, Australien, Ägypten) übernimmt die gesetzliche Krankenkasse aus Deutschland keinerlei Leistungen. Es ist daher sinnvoll, vor dem Antritt einer Reise eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Oftmals ist die Reisekrankenversicherung auch unter dem Begriff der Auslandskrankenversicherung zu finden. Anbieter dieser Zusatzversicherungen sind sowohl die privaten als auch die gesetzlichen Versicherungen, die jedoch sehr unterschiedliche Leistungen bieten.

Das wichtigste beim Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist die freie Arzt- und Krankenhauswahl im Urlaubsort, die Kostenübernahme der ärztlichen Behandlung sowie der notwendigen Medikamente als auch die Behandlung im Krankenhaus. Weitaus wichtiger noch kann die Kostenübernahme im Fall des Rücktransports nach Hause sein. Sofern dieser mit einem Flugzeug geschehen muss, kostet dies nicht selten einige Tausend Euro. Die private Reisekrankenversicherung übernimmt auch hier die Kosten. Zu beachten ist jedoch die genaue Bezeichnung im Versicherungsvertrag. So übernehmen einige Versicherungsgesellschaften lediglich die Kosten, wenn der Rücktransport medizinisch notwendig ist, die Behandlung im Urlaubsland also nicht möglich ist. Besser ist es hingegen, einen Vertrag abzuschließen, bei dem der Rücktransport auch dann übernommen wird, wenn er lediglich medizinisch sinnvoll ist. Dies ist nämlich auch dann der Fall, wenn hygienische Bedenken im Urlaubsland bestehen oder wenn die Genesung zu Hause im Kreise der Familie schneller möglich ist.

Die Beiträge für die Reisekrankenversicherung richten sich meist nach dem Alter. So zahlen Versicherte unter 65 Jahren oft nur pauschal 10 Euro pro Jahr, über 65 Jahren wird ein Aufschlag fällig, da mit zunehmendem Alter auch das Risiko steigt. Zu beachten ist, dass die meisten Reiseversicherungen nur für einen bestimmten Zeitraum (Bsp. 42 Tage) gelten. Wer länger verreisen möchte, muss spezielle Verträge wählen.

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