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Studentische Krankenkassen: Wie und wo muss / kann sich ein Student krankenversichern?

Für Studenten in Deutschland gilt, genau wie für Arbeitnehmer, die Krankenversicherungspflicht. Die Vorlage einer Versicherungsbescheinigung, die genau vorgegebene Angaben wie u.a. auch die Betriebsnummer der Krankenkasse enthalten muss, ist Voraussetzung für die Immatrikulation und muss der Universität bei der Einschreibung vorgelegt werden. Auch für Studenten besteht die Option, sich entweder gesetzlich oder privat zu versichern. Bei der Art der gesetzlichen Krankenversicherung ist jedoch im Einzelfall nach dem Alter des Studenten zu unterscheiden.

Bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres besteht die Möglichkeit, familienversichert zu bleiben. Hierbei ist der Student wie zur Schulzeit bei einem in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Familienmitglied (Vater/Mutter) mitversichert und zahlt selbst keine Beiträge. Ist das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet, muss sich der Student selbst bei einer studentischen Krankenversicherung versichern. Dies ist maximal bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahrs oder zum Ende des vierzehnten Fachsemester möglich. Die Krankenkasse ist frei wählbar, die Tarife sind ähnlich und belaufen sich in etwa auf monatliche 77 Euro. Dieser monatlich zu zahlende Betrag setzt sich zusammen aus dem Krankenversicherungsbeitrag sowie einem Aufschlag für die Pflegeversicherung, der sich bei kinderlosen Studenten um einige Euro erhöht. Der Beitrag bleibt stabil, solange eine gewisse Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. In der Regel sind dies 400 Euro im Monat, die abgabenfrei verdient werden können. Nach dem vierzehnten Fachsemester oder der Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sollte vorab überlegt werden, wie viel Zeit das Studium noch in Anspruch nehmen wird. Geht es lediglich um einen kurzen Zeitraum, um den sich das Studium verzögert, ist der “Examenstarif” in Erwägung zu ziehen. Dieser kann allerdings lediglich für sechs Monate beansprucht werden und liegt unter dem Beitragssatz einer freiwilligen Krankenversicherung. Für alle darüber hinausgehenden Zeiträume ist eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen. Der Beitragssatz liegt weit über dem der studentischen Krankenversicherung, wobei auch hier die Hinzuverdienstgrenze zu beachten ist.

Studentische Krankenversicherungen und freiwillige Versicherungen werden von allen gesetzlichen Krankenkassen wie z. B. AOK, IKK, Techniker Krankenkasse angeboten. Die Leistungen sind etwa identisch, wesentliche Unterschiede liegen vor allem in dem Erheben von Zusatzbeiträgen. Die Frage, ob Zusatzbeiträge erhoben werden oder nicht, sollte in jedem Fall vorab geklärt werden, da hier bei Wahl der entsprechenden Krankenkasse Einsparpotential besteht.

Private studentische Krankenversicherungen sind – je nach Krankenkasse – im monatlichen Beitrag oft gleich, manchmal findet sich ein Tarif, der um einige Euro günstiger ist. Der Vorteil einer privaten studentischen Krankenkasse ist, dass diese unabhängig von der Anzahl der Fachsemester bis zur Vollendung des fünfunddreißigsten Lebensjahres möglich ist und man bereits als Student im Krankheitsfall bereits alle Vorteile eines Privatpatienten genießt. Als private Krankenkasse, die Studententarife anbietet, ist z. B. die Barmenia bekannt.

Studentische Krankenkassen: Wie und wo muss/kann/sollte sich ein Student krankenversichern? © Piotr Marcinski / Fotolia

Studentische Krankenkassen: Wie und wo muss/kann/sollte sich ein Student krankenversichern?
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