Todesfallleistungen
Die Todesfallleistung, auch als Todesfallkapital bekannt, ist ein Geldbetrag, welcher an hinterbliebene Personen im Falle eines Todes der versicherten Person ausgezahlt wird. Dieser Betrag setzt sich aus einer vertraglich garantierten Todesfallsumme und einer Gewinnbeteiligung zusammen, die eventuell bis zum Todestag der jeweiligen versicherten Person angespart wurde. Viele Versicherungen bieten solch eine Leistung an, hierunter finden wir zum Beispiel die Unfallversicherung oder die Lebensversicherung.
Die Todesfallleistung bei einer Unfallversicherung wird innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Versicherten infolge eines Unfalls, was bedeutet, das der Versicherte einen tödlichen Unfall erlitten hat, an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Ferner muss dem Versicherer das Recht eingeräumt werden, an dem Toden eine Obduktion durchführen zu lassen, damit die Gründe des Todes heraus gefunden werden können und sofern den Bedingungen geltend, die Todesfallleistung ausgezahlt werden kann.
Im Bereich der Lebensversicherung stellt die Todesfallleistung ebenfalls einen wesentlichen Bestandteil der Risikolebensversicherung sowie der Kapitallebensversicherung dar. In Bezug auf die private Rentenversicherung kann die Todesfallleistung in Form von den bis jetzt ersparten Rentenbeiträgen des Toten zurück erstattet werden, sofern die Person vor dem Endzahlungstermin verstirbt. Tritt der Tod des Versicherten danach ein, wird eine vertraglich vereinbarte Todesfallleistung an die Hinterbliebenen des Toten ausgezahlt.
Abschließend stellt sich noch die Frage, welche Höhe die Todesfallleistung betragen sollte. Diese Leistung hängt sehr von den Bedürfnissen und des Lebensstils der Begünstigen im Fall eines Todes des Versicherten ab. Pflegten diese bisher sich eher mit Luxus zu umgeben, so wird auch die Todesfallleistung höher ausfallen, da die Beiträge bei Lebzeiten natürlich auch in größerem Maße als in normalen Verhältnissen beglichen wurden. Der Verstorbene hinterlässt bekannterweise eine Versorgungslücke, diese sollte mit der Todesfallleistung ausgefüllt werden. Wie hoch die Leistung letztendlich sein sollte, muss jeder Versicherte bei Abschluss des Vertrages selbst entscheiden. Je höher die Leistungen, desto höher sind auch die Beiträge.
