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	<title>Versicherungen durchschaut &#187; Bürgschaft</title>
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	<description>Wissenswertes zu Versicherung und Versorge</description>
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		<title>Die BGB-Bürgschaft</title>
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		<pubDate>Sat, 01 Aug 2009 19:07:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Eutracen.de Versicherungsvergleich</dc:creator>
				<category><![CDATA[Weiterführendes über Finanzierung]]></category>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>„Den Bürgen kann man würgen.“ &#8211; Dieser allgemein gültige Satz kann tatsächlich zur Wirklichkeit werden, wenn der Fall eintritt, dass der Gläubiger die Verbindlichkeiten nicht bedienen kann und stattdessen der Bürge einspringen muss. Dieser steht als sogenannter Drittschuldner dann in der Pflicht, die Verpflichtungen des beispielsweise insolventen Schuldners zu übernehmen.</p>
<p>BGB-Bürgschaft und Kreditvergabe:<br />
Hauptsächlich zielen die Bürgschaften nach dem BGB auf sogenannte Sicherungszwecke ab. Zum einen können dies Pfandrechte an beweglichen Sachen sein (§§ 1204 und 1273 BGB), zum anderen Grundpfandrechte – u.a. Hypotheken und Grundschulden – im Sinne der §§ 113, 1191 und 1199 BGB. Unter die beweglichen Sachen fallen beispielsweise Firmenwagen, Büromöbel u.ä.. Mit Grundpfandrechten werden meist Immobilien abgesichert.<br />
Oftmals reicht die Bonität desjenigen, der einen Kredit erhalten möchte, nicht aus. Als Sicherheiten können Bürgschaftsverhältnisse nach dem BGB herangezogen werden.  Wenn sich also jemand findet, der bereit ist, als Bürge einzuspringen und gleichzeitig über ausreichende Bonität verfügt, kann diese Option erfolgversprechend sein.</p>
<p>Vorteile:<br />
Bei der BGB-Bürgschaft hat das Kreditinstitut eine höhere Absicherung der Finanzierung in der Hand als dies ohne Bürgen der Fall wäre. Somit lassen sich ggf. bessere Konditionen für die Kreditvergabe aushandeln. Ferner haben beispielsweise Firmengründer mit einem Bürgen im Hintergrund bessere Grundbedingungen auch eine gewagtere Geschäftsidee zu verwirklichen.</p>
<p>Nachteile:<br />
Dem Bürgen kann es passieren, dass er tatsächlich mit seinem Vermögen einspringen muss, wenn die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners nicht mehr von diesem bedient werden können. Abgesehen von den oftmals menschlich einhergehenden Enttäuschungen wird auch der finanzielle Verlust schmerzhaft sein. Zudem kann auch der Gläubiger letztendlich seine Verbindlichkeiten nicht eintreiben, wenn auch der Bürge Insolvenz angemeldet hat. In diesem Fall ist es eher unwahrscheinlich, dass die Bank ihr verliehenes Geld erfolgreich zurückfordern kann. Ferner besteht u.a. bei Hypotheken die Möglichkeit, dass diese auf mehrere Gläubiger verteilt werden. In diesem Fall wird eine Rangfolge festgelegt, welche Verbindlichkeiten zuerst bedient werden. Im schlimmsten Falle erhalten zwei der beispielsweise drei Gläubiger ihr Geld zurück, und der dritte Gläubiger geht leer aus.</p>
<p>Option:<br />
Wer jemandem etwas Gutes tun möchte, sollte von Bürgschaften nach dem BGB absehen und lieber eine Schenkung vornehmen. Der finanzielle Rahmen bleibt somit für diese Person klar und überschaubar.</p>
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		<title>Bürgschaftsdarlehen</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Jul 2009 21:53:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Eutracen.de Versicherungsvergleich</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kredite & Darlehen]]></category>
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		<description><![CDATA[Bürgschaftsdarlehen spielen heute im Kreditwesen keine sehr große Rolle mehr. Viele Banken scheuen den Aufwand, den diese besondere Kreditform erfordert. Von einem solchen Bürgschaftsdarlehen gibt es mehrere Varianten. So können mehrere Bürgen für einen Schuldner ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bürgschaftsdarlehen spielen heute im Kreditwesen keine sehr große Rolle mehr. Viele Banken scheuen den Aufwand, den diese besondere Kreditform erfordert. Von einem solchen Bürgschaftsdarlehen gibt es mehrere Varianten. So können mehrere Bürgen für einen Schuldner eintreten. Jeder einzelne Bürge verpflichtet sich, bis zu einem gewissen Maximalbetrag für die Gesamtsumme einzustehen. Diese Form kann als Solidar-Bürgschaftsdarlehen bezeichnet werden.</p>
<p>Des Weiteren gibt es in den verschiedenen Bundesländern so genannte Bürgschaftsbanken, die ebenfalls Bürgschaftsdarlehen anbieten. Dies stellt vor allem ein wichtiges Angebot für &#8220;Freie Berufe&#8221; dar. Wer nicht angestellt ist mit festem Monatsgehalt, erhält in der Regel kaum Darlehen, da die Banken zu wenig Sicherungsmöglichkeiten sehen. So übernehmen Bürgschaftsbanken zum Beispiel auch Ausfallbürgschaften für Kredite herkömmlicher Banken. Existenzgründer und mittelständische Unternehmer werden unterstützt durch Garantien für Beteiligungen etwa gegenüber Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Der <a href="http://www.vdb-info.de/">Verband deutscher Bürgschaftsbanken</a> ist die Interessenvertretung der deutschen Bürgschaftsbanken.</p>
<p>Auch Studenten sind oft in der prekären Lage, nur sehr schwer Darlehen aufnehmen zu können. Für sie gibt es ebenfalls die Möglichkeit von Bürgschaftsdarlehen. Oft sind es die Studentenwerke der einzelnen Hochschulen, die solche Kredite anbieten. Adressaten sind vor allem Studenten, die kein <a href="http://www.das-neue-bafoeg.de/">BAFÖG</a> mehr erhalten, denen aber der Abschluss des Studiums gesichert werden soll. Anträge sind auch sonst während des Studiums möglich, soweit die Studenten aus unterschiedlichen Gründen nicht die Mittel zum Weiterstudieren aufbringen können. Diese Bürgschaftsdarlehen sind mittelfristig rückzahlbar, ähnlich wie erhaltene BAFÖG-Leistungen. Es ist aber nicht generell als Anschaffungskredit gedacht, sondern nur für besonders dringende Fälle. Oft bürgt in diesen Fällen das Studentenwerk selbst; zur Sicherung muss der Antragsteller manchmal einen zusätzlichen Bürgen beibringen.</p>
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