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WGV Schwäbische Allgemeine Unfallversicherung

Die WGV bietet ihren Versicherten verschiedene Produkte auf dem Gebiet der Unfallversicherung an. Es wird differenziert zwischen der klassischen Unfallversicherung, der Unfallversicherung für Kinder sowie der Unfallversicherung für Personen ab 50 Jahren.

Unfallversicherung

Die klassische Unfallversicherung der WGV bietet einen Grundschutz bei Unfällen. Davon umfasst sind Invaliditätskosten. Die Höhe der Summe richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Die Invaliditätsleistung kann progressiv ausgestaltet sein. Dabei kann die versicherte Person zwischen einer Invaliditätsstaffel von 300% und 500% wählen. Eine Todesfallleistung wird gewährt, wenn der Tod als Folge des Unfalls binnen eines Jahres nach dem Unfall eintritt. Sind sechs Monate nach dem Unfall noch mindestens 50% der Gesundheit beeinträchtigt, werden Übergangsleistungen gezahlt. Bis zu zwei Jahre lang gewährt die WGV Krankenhaustagegeld. Ein Genesungsgeld kann über 100 Tage lang gezahlt werden. Beträgt der Grad der Invalidität mindestens 50%, wird die vereinbarte Unfallrente ausgezahlt. Kosten einer Bergung werden bis zu einer Höhe von 10.000 Euro, Kosten für kosmetische Operationen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro und die Kosten einer Kur bis zu einer Höhe von 1.500 Euro übernommen.

Unfallversicherung für Kinder

Für Kinder besteht die Möglichkeit einer Kinderunfallversicherung sowie einer Invaliditätszusatzversicherung. Diese umfasst Kinder im Zeitraum des ersten bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres. Beträgt der Grad der Invalidität des Kindes mehr als 50%, wird laut Angaben der Versicherung ein Leben lang die vereinbarte Rente ausgezahlt. Diese Zusatzversicherung kann jedoch nur in Kombination mit einer Kinderunfallversicherung abgeschlossen werden.

Unfallvorsorge für Menschen ab 50 Jahren

Die Unfallvorsorge für Personen ab 50 Jahren umfasst eine Unfallpflegerente. Diese kann je nach Vereinbarung einen monatlichen Betrag von 250 bis zu 1.500 Euro betragen. Ferner sind Zusatzleistungen wie Krankenhausgeld, Kosten der Bergung, Kosten für kosmetische Operationen und eine Kurkostenhilfe im Versicherungsschutz enthalten.

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